Zweck des Vereins


Zweck des Vereins ist die individuelle Unterstützung bei der gesellschaftlichen Integration und Förderung behinderter Menschen, insbesondere behinderter Migranten.

Dabei orientieren wir uns an den Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes „ […] Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”

Der Verein setzt sich zur Aufgabe, nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit und unter Ausschluss von parteipolitischen, rassistischen und konfessionellen Gesichtspunkten die Interessen von behinderten Migranten zu vertreten.
Durch unsere Aktivitäten wollen wir nicht nur humanere Lebensbedingungen schaffen, sondern einen Beitrag zur Integration leisten. Ferner sind uns wichtig: die Zusammenarbeit mit Institutionen und Multiplikatoren, sowie das Herstellen von Kontakten zu anderen Selbsthilfegruppen.